Die Österreichische Bundesregierung hat am 16. Juni 2020 im Rahmen der Regierungsklausur ein Konjunkturpaket angekündigt, das zur weiteren Unterstützung in der Corona-Krise dienen soll. Am 22. Juni 2020 wurde der Begutachtungsentwurf zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 veröffentlicht, mit dem der Großteil der geplanten Änderungen umgesetzt werden soll. EY hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:• COVID-19: Verlängerung der SV-Stundungen
• Einführung eines COVID-19 Investitionsprämiengesetzes zur Förderung von Neuinvestitionen in materielles und immaterielles abnutzbares Anlagevermögen an österreichischen Standorten
• Einführung eines Verlustrücktrags, um betriebliche Verluste des Jahres 2020 mit Gewinnen aus den Jahren 2018 und 2019 ausgleichen zu können
• COVID-19: Senkung der Umsatzsteuer auf 5% in der Gastronomie, der Kulturbranche und dem publizierenden Bereich
• COVID-19: Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10%
• Weitere Details finden Sie in den EY Tax Short Cuts im Anhang.
Sollten Sie Fragen zu möglichen neuen Regelungen haben oder Informationen zu den unterschiedlichen Aspekten brauchen, stehen unsere EY-Experten gerne zur Verfügung:
- Roland Rief
- Markus Stefaner
Wir vermitteln gerne ein Telefoninterview oder beantworten Ihre schriftlichen Fragen.