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In seiner heutigen Sitzung hat der Bilaterale Ausschuss, das oberste Führungsorgan der Internationalen Rheinregulierung, entschieden, das Genehmigungsverfahren für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi im ersten Halbjahr 2026 zu starten.

Der Beschluss des Bilateralen Ausschusses bedeutet, dass die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren in Österreich, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), im Mai 2026 eingereicht werden. In der Schweiz beginnt parallel dazu die Vorprüfung. Das eigentliche Verfahren in der Schweiz startet später. «Ziel dieser Staffelung ist es, dass der öffentliche Teil beider Verfahren, das heisst in Österreich die Verhandlung und in der Schweiz die Auflage, gleichzeitig stattfinden», erklärt Markus Mähr, interimistischer Geschäftsführer der Internationalen Rheinregulierung.

Obwohl nach einem Beschluss der Gemeindevertretung Koblach noch eine Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch offen ist, wird der aktuelle Planstand mit der Aufweitung in Koblach eingereicht. Markus Mähr erklärt: «Die geplante Dammabrückung in Koblach ist notwendig, um die ökologischen Anforderungen an ein genehmigungsfähiges Projekt zu erfüllen.» Sollten durch den Beschluss Koblachs beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft allfällige Änderungen entstehen, könnten diese bei Bedarf während der Verfahren nachgereicht werden.


Über das Hochwasserschutzprojekt Rhesi
Das Projekt Rhesi (www.rhesi.org) hat die Verbesserung des Hochwasserschutzes am unteren Alpenrhein zum Ziel. Die Abflusskapazität des Rheins wird von 3'100 auf 4‘300 m3/s erhöht. So schützt das Projekt Rhesi im St.Galler und Vorarlberger Rheintal den Lebensraum und die Arbeitsplätze von rund 300'000 Menschen sowie Infrastruktur im Wert von rund zehn Milliarden Franken.

Projektträgerin Internationale Rheinregulierung
Mit einem Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Internationale Rheinregulierung (www.rheinregulierung.org) ins Leben gerufen. Seit über 130 Jahren kümmert sich die zweistaatliche Organisation im Auftrag der beiden Länder um den Hochwasserschutz auf der Rheinstrecke zwischen der Illmündung und dem Bodensee. Die Führung der Internationalen Rheinregulierung obliegt dem Bilateralen Ausschuss.

Weitere Auskünfte
Internationale Rheinregulierung, Marlene Engler, Marketing & Kommunikation, Parkstrasse 12, CH-9430 St. Margrethen, +41 (0)71 747 71 02, marlene.engler@rheinregulierung.org

Kontakt

IRR Marlene Engler

Internationale Rheinregulierung
Marlene Engler, Marketing & Kommunikation
Parkstrasse 12, 9430 St. Margrethen, CH
Tel. +41 (0)71 747 71 02

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