- Neue EU-Richtlinie wird ab 2025 bis zu 2.000 österreichische Unternehmen zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichten
- Seit Inkrafttreten des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) lassen immer mehr Unternehmen Angaben extern prüfen (aktuell 42 %), aber deutlich weniger als in Deutschland (75 %)
- EU-Taxonomie-Verordnung erstmals im Rampenlicht: Über 90 Prozent der Nicht-Finanzunternehmen haben Angaben veröffentlicht
- Kontinuierliche Zunahme: Mehr als drei Viertel der österreichischen Nachhaltigkeitsberichte stützen sich auf die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)
Wien, 28.03.2023. Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren stark in den Fokus der Unternehmensführung gerückt. Nun nimmt sie auch bei der Berichterstattung Unternehmen stark in die Pflicht. Österreichs Betriebe haben hier aber noch einiges aufzuholen, wie eine aktuelle Analyse von EY zeigt: Nur knapp die Hälfte (46 %) von Österreichs Top-Unternehmen (inklusive Top-Banken und -Versicherungen) publizieren einen Nachhaltigkeitsbericht – damit bleibt die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr erstmals konstant.
„Dass sich betroffene Unternehmen in Österreich auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten, ist sehr positiv zu werten“, so Georg Rogl, Leiter des Bereichs Climate Change and Sustainability Services bei EY Österreich. „Dass es für die andere Hälfte noch gar kein Thema ist, sehe ich jedoch kritisch. Wer sich heute mit Nachhaltigkeitsberichterstattung nämlich noch nicht auseinandergesetzt hat, wird bald ins Schleudern kommen. Schon ab 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – in Kraft treten, mit der Betriebe ab 250 Mitarbeitenden zu Nachhaltigkeitsthemen berichten müssten. Unternehmen, die bereits jetzt einer Berichtspflicht unterliegen, müssen die CSRD schon ein Jahr früher, ab 2024, umsetzen.“
CSRD: Zeit zur Vorbereitung schwindetAufgrund der Defizite der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und der resultierenden Berichterstattung hat die Europäische Kommission zudem die Notwendigkeit gesehen, wesentlich striktere Vorgaben für die verpflichtende Berichterstattung zu entwickeln. Diese werden nun über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die zugehörigen europäischen Berichtsstandards realisiert.
Wie viele Betriebe dabei zum Zug kommen werden, sei aktuell noch unklar und hänge von der konkreten Ausgestaltung der EU-Richtlinie ab. Im Moment sind in Österreich nur 82 Unternehmen gesetzlich zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet. „Durch die CSRD werden es deutlich mehr werden – wir rechnen mit mindestens 20- bis 25-mal so vielen Betrieben“, so Rogl.
Das sind die Ergebnisse der 13. Studie zur „Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Top-Unternehmen“, für die die Nachhaltigkeitsberichte des Jahres 2021 von Österreichs 100 führenden Unternehmen gemäß Trend Top 500 Ranking (Ranking nach Umsatz) sowie der fünf größten Banken und Versicherungen durchleuchtet wurden. Erstmalig wurden heuer im Rahmen der Studie die Angaben zur EU-Taxonomie von österreichischen Nicht-Finanzunternehmen, die dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) unterliegen, untersucht.
EU-Taxonomie: 90 Prozent der Nicht-Finanzunternehmen machen bereits AngabenFür die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind neben Berichtsstandards auch gesetzliche Regelungen relevant. So wird die EU-Taxonomie-Verordnung, mit der die Europäische Kommission ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten entwickelt hat, zukünftig eine Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen spielen. Demnach müssen Unternehmen, die berichtspflichtig sind, seit 2022 in ihren nichtfinanziellen Erklärungen angeben, welcher Anteil des Umsatzes und welcher Anteil des Investitionsvolumens taxonomiekonform ist. „Umwelt- und soziale Belange sind damit längst keine Randthemen mehr — sie finden Eingang in gesetzliche Vorgaben und in die Finanzberichte, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene“, erklärt Rogl.
Von den 82 NaDiVeG-pflichtigen Unternehmen in Österreich unterliegen 47 den EU-Taxonomie-Anforderungen für Nicht-Finanzunternehmen und 35 den Anforderungen für Finanzunternehmen. Bei knapp 90 Prozent der Unternehmen, die dem NaDiVeG unterliegen, wurden Angaben zur EU-Taxonomie gemacht. Rund zehn Prozent der Unternehmen sind nach eigenen Aussagen nicht von der EU-Taxonomie betroffen und haben somit keine Angaben gemacht.
Insgesamt wurde über alle Branchen hinweg ein durchschnittlicher taxonomiefähiger Anteil des Umsatzes von 33 Prozent ausgewiesen. „Die Bergbau- und Metallindustrie weist im Vergleich zu den anderen Branchen mit 62 Prozent den höchsten taxonomiefähigen Anteil am Umsatz innerhalb der Branche aus. An zweiter Stelle folgt der Sektor Automobil und Transport mit 48 Prozent, gefolgt von der Immobilien- und Baubranche mit 37 Prozent.
NaDiVeG: 95 Prozent veröffentlichen nichtfinanzielle Informationen Das NaDiVeG verpflichtet bestimmte große Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2017 über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu berichten, d.h. Angaben zu den Tätigkeiten des Unternehmens zu machen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange auswirken. 78 (95 %) der 82 österreichischen Unternehmen haben nichtfinanzielle Informationen in Österreich veröffentlicht. Die restlichen fünf Prozent (vorwiegend Finanzdienstleistungsunternehmen) lassen sich durch eine ausländische Muttergesellschaft befreien. Mehr als die Hälfte der 78 Berichte (60 %) wurden als eigenständiger Bericht außerhalb des Lageberichts veröffentlicht. Mehr als ein Viertel (28 %) der Unternehmen veröffentlicht die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht. Dabei wird der überwiegende Teil als gesonderter Abschnitt dargestellt.
Fast drei Viertel der österreichischen Nachhaltigkeitsberichte stützen sich auf GRI-StandardsAls gängigster Berichtsstandard wurden, wie in den Vorjahren, die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) herangezogen. In Österreich ist der Anteil der Berichte, die nach GRI erstellt wurden, erneut gestiegen. Mehr als drei Viertel (78 %) der Berichte der Top-Unternehmen wurden dieses Jahr in Übereinstimmung mit GRI erstellt (Vorjahr 74 %).
Von den 78 Unternehmen, die nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht haben, bedienten sich 58 Prozent der GRI-Standards und berichteten diese „in Übereinstimmung“. Hierbei ist eine signifikante Zunahme um zehn Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr herauszuheben. Zusätzlich haben zwölf Prozent die GRI-Vorgaben nicht vollumfänglich erfüllt bzw. nur ausgewählte Bereiche heranzogen. Damit berichten 70 Prozent der 82 analysierten Unternehmen in Österreich, die dem NaDiVeG unterliegen, gemäß GRI in Übereinstimmung oder in Anlehnung an GRI. Deutschland tun dies 63 Prozent. Die österreichische Berichterstattung überholt damit in diesem Bereich nun erstmals die deutsche Berichterstattung.
Die Hälfte der österreichischen Unternehmen lässt ihre Berichte extern prüfenDer Anteil der Berichte, die extern durch unabhängige Dritte geprüft wurden, ist im Vergleich zum Vorjahr beträchtlich gestiegen. 65 Prozent der erstellten Berichte österreichischer Top-Unternehmen, -Banken und -Versicherungen werden durch unabhängige Dritte nach international anerkannten Standards geprüft. Insgesamt wurden 33 der 51 Berichte (65 Prozent) extern geprüft. Unter jenen Betrieben, die dem NaDiVeG unterliegen, ist der Anteil deutlich geringer (42 %). Im Vergleich zu unseren deutschen Nachbarn liegt Österreich damit deutlich zurück: In Deutschland wurden 2021 genau drei Viertel (75 %) der Nachhaltigkeitsberichte der untersuchten Betriebe, die dem deutschen Pendant des NaDiVeG unterliegen, extern geprüft.
„Es ist sehr erfreulich, dass mittlerweile rund zwei Drittel der Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte extern prüfen lassen. Der Anteil der Unternehmen, die unter das NaDiVeG fallen, fällt jedoch nach wie vor geringer aus. Neben der Sicherstellung der Gesetzeskonformität, dem eingebrachten Expertenwissen und dem damit verbundenen Blick von außen, bietet eine externe Prüfung die Möglichkeiten, neue Erkenntnisse zu erlangen und rechtzeitig auf aktuelle Nachhaltigkeitsthemen, Chancen und Risiken einzugehen und so die Qualität der Berichterstattung zu verbessern“, betont Rogl.
Prime Market und öffentliche Unternehmen: Nachhaltigkeitsberichte verbreitet Die Auswirkungen der Berichterstattungspflicht gemäß NaDiVeG, dem der Großteil der Unternehmen des Prime Market unterliegt, sind weiterhin deutlich spürbar, denn der Anteil der Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten, hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und liegt weiterhin bei 100 Prozent. 72 Prozent der Berichte (28 von 39) wurden bereits anhand der GRI-Standards, dem weltweit am häufigsten verwendeten Standardsatz für Nachhaltigkeitsberichte, erstellt. Im Vorjahr orientierten sich nur 58 Prozent daran. Der Anteil der extern geprüften Berichte stieg mit 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahr weiter an (55 %).
In die Analyse des Segments der öffentlichen Unternehmen wurden jene 23 Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind, ab einem jährlichen Umsatz von 500 Mio. Euro laut Firmenbuch bzw. laut „trend TOP 500“-Liste einbezogen. Zwölf der 23 analysierten Unternehmen (52 %) haben im Jahr 2022 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Damit hat sich der Anteil der öffentlichen Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, im Vergleich zum Vorjahr erhöht und liegt nun wieder auf dem Niveau von 2020. Elf der zwölf Berichte wurden in Übereinstimmung mit dem GRI-Rahmenwerk erstellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Berichte, die extern geprüft wurden, beträchtlich erhöht. Zwei Drittel der Unternehmen (67 %) ließen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung extern verifizieren. Der Anteil stieg innerhalb eines Jahres um 17 Prozentpunkte.