Wien, 06. August 2026 – Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Bybit Payments GmbH die Konzession als E-Geld-Institut erteilt. Damit ist die Bybit Payments GmbH erst das zweite in Österreich konzessionierte E-Geld-Institut. Die nur selten erteilte E-Geld-Konzession zählt zu den anspruchsvollsten Zulassungen im heimischen Finanzmarkt. EY Law Österreich hat Bybit im gesamten Konzessionsverfahren begleitet. Nach der MiCAR-Konzessionierung der Bybit EU GmbH im Jahr 2025 markiert die Erlangung der E-Geld-Lizenz einen weiteren zentralen Meilenstein im Aufbau des europäischen Lizenzportfolios der Bybit-Gruppe.
Seltene Konzession, hohe Hürden: Bybit erweitert regulatorische Präsenz in Europa
Mit der E-Geld-Lizenz erweitert Bybit seine regulatorische Basis in Österreich und baut seine europäische Präsenz konsequent weiter aus. Die Konzession ergänzt die bereits bestehende MiCAR Lizenz der Bybit EU GmbH und schafft die Grundlage für die Erbringung regulierter E-Geld-Dienstleistungen sowie Zahlungsdienstleistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Durch die Kombination aus MiCAR- und E-Geld-Konzession verfolgt Bybit den strategischen Ausbau seines regulierten Produkt- und Dienstleistungsangebots in Europa. Damit entwickelt sich die Gruppe von einem Anbieter regulierter Kryptowerte-Dienstleistungen zunehmend zu einem umfassenden Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen innerhalb des europäischen Regulierungsrahmens.
Regulierte digitale Finanzdienstleistungen gewinnen an Bedeutung
Die fortschreitende Digitalisierung des Finanzsektors führt dazu, dass Kryptowerte-Dienstleistungen und klassische Zahlungsverkehrsleistungen zunehmend zusammenwachsen. Regulatorische Anforderungen gewinnen dabei weiter an Bedeutung und schaffen die Grundlage für nachhaltiges Wachstum sowie Vertrauen auf Kund:innen- und Marktseite.
„Die E-Geld-Konzession ist eine der anspruchsvollsten Zulassungen im österreichischen Finanzmarkt und wird entsprechend selten erteilt. Dass wir Bybit als eines der ersten Unternehmen überhaupt durch dieses Verfahren begleiten durften, ist ein besonderer Erfolg, und zwar für Bybit ebenso wie für den Standort Österreich, der sich als ernstzunehmender europäischer Hub für regulierte digitale Finanzdienstleistungen etabliert“, erklärt Dr. Martin Hanzl, Partner bei EY Law und Leiter des NewTech-Teams.
„Die erfolgreiche Konzessionierung von Bybit zeigt, dass sich der europäische Markt für digitale Finanzdienstleistungen zunehmend professionalisiert. Die Kombination aus MiCAR-Lizenz und E-Geld-Konzession ermöglicht es Anbietern, digitale Vermögenswerte und regulierte Zahlungsdienstleistungen unter einem klaren regulatorischen Rahmen anzubieten. Diese Entwicklung wird die europäische Finanzdienstleistungslandschaft in den kommenden Jahren maßgeblich prägen“, Clemens Burian-Kerbl, Rechtsanwalt bei EY Law Austria
Begleitung durch EY Law
Das NewTech-Team von EY Law begleitete Bybit Payments GmbH während des gesamten Konzessionsverfahrens. Die Beratung umfasste insbesondere die regulatorische Strukturierung des Geschäftsmodells, die Erstellung der Antragsunterlagen, die Begleitung des Zulassungsverfahrens sowie die Beratung zu regulatorischen, Governance-, Compliance- und Geldwäscheanforderungen.
Das Projekt wurde von Martin Hanzl geleitet. Zum EY-Law-Team gehörten insbesondere Clemens Burian-Kerbl (Rechtsanwalt), Elisabeth Reiner (Rechtsanwältin), Anja Moser (Regulatory Expertin / Projektmanagerin), und Margarida Maldonado Simoes.
FinTech- und Krypto-Expertise
Das von Martin Hanzl geleitete NewTech-Team zählt zu den führenden Beratungsadressen für internationale FinTech-Unternehmen, Zahlungsdienstleister und Krypto-Börsen. Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere Blockchain-Technologien, Kryptowerte, digitale Finanzdienstleistungen sowie die Umsetzung zentraler europäischer Rechtsrahmen wie MiCAR, DORA, AI Act und Data Act. Für diese Expertise wurde das Team mehrfach ausgezeichnet, unter anderem als einzige österreichische Kanzlei im Band 1 des Chambers FinTech Guide.