Wien, im August 2024. Rund 85.000 stationäre Wohn- und Pflegeplätze umfasst das Angebot für die stationäre Pflege in Österreich, wobei SeneCura als größter privater Anbieter rund 6,3 % des Angebots abdeckt. Nur rund 49 % des Bedarfs sind durch die öffentliche Versorgung gedeckt, die restlichen benötigten Pflegebetten stellen private Anbieter (22 %), gemeinnützige Anbieter (18 %) und konfessionelle Anbieter (11 %).

Gleiche Spielregeln für alle Anbieter
Bei ihrer Tätigkeit unterliegen alle Anbieter den selben Spielregeln. Das geht aus einem Rechtsgutachten des Em. o. Univ.-Prof. DDR. Heinz Mayer hervor, der im Auftrag von SeneCura die Rechtslage zur stationären Altenpflege in Österreich analysierte. In der Vergangenheit kolportierte Vorwürfe zu unterschiedlichen Betreuungs-Standards bei den einzelnen Anbietern sind rechtlich nicht gedeckt.

Mayer: „In einer Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind die Vertragsparteien übereingekommen, dass die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln ist. Die Länder haben für ihre Klientinnen und Klienten eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung der Regelungen und der Personalausstattung in stationären Einrichtungen zu schaffen. Dies gilt ohne Unterschied des Rechtsträgers. Rechtliche Lücken, die gewinnorientierten Betreibern besondere Möglichkeiten einer Leistungsreduzierung bieten, gibt es nicht.“

Gleiche Kontrollen durch Landes- und Bundeseinrichtungen
SeneCura Geschäftsführer Anton Kellner sieht sich durch das Rechtsgutachten von Prof. Mayer bestätigt: „Private Betreiber spielen für die Abdeckung des Pflegebedarfs in Österreich eine große Rolle und sind eine wichtige Säule der Pflegeversorgung in Österreich. Da die rechtlichen Verpflichtungen für alle Betreiber gleich sind, ist eine Einschränkung der Pflegequalität im Interesse höherer Gewinne nicht möglich. Zudem bestätigt dieses Rechtsgutachten, dass sämtliche stationäre Pflege-Einrichtungen der behördlichen Aufsicht unterliegen und diese nach den gleichen Regelungen wahrzunehmen ist.“

Heinz Mayer ergänzt: „In Österreich bestehen aufgrund verfassungsrechtlicher und einfach gesetzlicher Vorgaben für alle Pflegeheime die gleichen Standards. Es gibt gleiche Personalvorgaben und Tarife für alle Trägerorganisationen. Zudem unterliegen alle Pflegeheime einer doppelten Aufsicht: einerseits durch die Landesregierung, andererseits durch Institutionen des Bundes.“

Dies belegt auch das Rechtsgutachten, das sich im Besonderen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre Pflege in Wien und Niederösterreich auseinandergesetzt hat.

Private Anbieter entlasten öffentliche Haushalte
Mit rund 15.000 Pflegebetten stellen private Anbieter eine zentrale Säule der Pflegeversorgung in Österreich dar. Ein Zurückdrängen der privaten Anbieter würde die öffentlichen Haushalte massiv belasten.

So heißt es in der Studie: „Sollten diese [die privaten Anbieter] aus dem Markt ausscheiden, müsste der öffentliche Bereich diesen Anteil übernehmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass in den letzten Jahren der öffentliche Bereich reduziert wurde. Durch die privaten Anbieter ersparen sich die öffentlich-rechtlichen Rechtsträger knapp 15.000 Pflegebetten; geht man davon aus, dass die Einrichtung eines Pflegebettes Kosten in der Höhe von ca. EUR 140.000,00 bis EUR 160.000,00 mit sich bringt, erspart sich der öffentliche Sektor damit rund EUR 2,25 Milliarden.“

Länder entscheiden über neues Angebot
Angesichts der Erwartung eines steil ansteigenden Pflegebedarfs in den kommenden Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung ist statt einem Zurückdrängen privater Anbieter vielmehr ein Ausbau der Bettenanzahl erforderlich. Das Angebot an stationären Pflegedienstleistungen wird jedoch nicht durch den Markt, sondern durch die Länder bestimmt. Neue Pflegeangebote müssen von den Ländern bewilligt werden, wobei für alle Anbieter die gleichen Voraussetzungen gelten, heißt es in der Studie.

Wien: Detaillierter Personalschlüssel laut Durchführungsverordnung
Die Rechtslage für Anbieter in Wien wird im Rechtsgutachten wie folgt beschrieben: „Alle Regelungen des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes gelten für alle Rechtsträger gleich; ebenso die Regelungen der Satzung. Das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz findet auf sämtliche Pflegeheime Anwendung; dies unabhängig vom Rechtsträger (§ 2). Die Durchführungsverordnung enthält einen detaillierten Personalschlüssel. Alle Heime unterliegen – unabhängig von deren Rechtsträger – der behördlichen Aufsicht durch den Magistrat (§ 28). Eine Betriebsüberprüfung hat im Fall einer Beschwerde unverzüglich, darüber hinaus längstens in Abständen von einem Jahr, von Amts wegen zu erfolgen.“

Niederösterreich: Gleiche Personalvorgaben für alle Betreiber
Zur Situation in Niederösterreich heißt es in der Studie: „Die Bewilligungsvoraussetzungen sind für alle Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen gleich: Daher ist eine Differenzierung zwischen dem öffentlichen Sektor und anderen – nicht öffentlichen – Rechtsträgern nicht vorgesehen. Was für die Bewilligungsvoraussetzungen gilt, gilt auch für die Aufsicht. Alle stationären Pflegeeinrichtungen unterliegen denselben Regelungen. Für alle stationären Pflegeeinrichtungen gelten die gleichen Personalvorgaben.“

Fazit: Gleiche Auflagen, gleiche Kontrollen
SeneCura-Geschäftsführer Anton Kellner fasst zusammen: „Die Rechtslage zur stationären Pflege in Österreich ist eindeutig: Es gibt keine rechtlichen Lücken, die privaten Betreibern Möglichkeiten zur Leistungsreduktion bieten. Im Gegenteil ist SeneCura als privater Betreiber mit Angeboten wie professionellem Schmerzmanagement, Einsatz von Telemedizin oder Smooth Food Vorreiter für zentrale Trends in unserer Branche. Sämtliche Auflagen gelten für alle Anbieter und die Anbieter unterliegen alle derselben Kontrolle. Das ist auch gut so, damit sich pflegebedürftige Personen und Angehörige unabhängig vom Wohnort auf eine professionelle Betreuung verlassen können - und frei sind in der Wahl ihres Betreibers.“
Und abschließend resümiert Anton Kellner: „Im europäischen Vergleich hat Österreich eine ausgezeichnete Pflege- und Betreuungsqualität erreicht, auch aufgrund eines guten Mix aus öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Trägern. Diese drei Säulen garantieren letztlich ein stabiles System.“

Über SeneCura

Die SeneCura Gruppe betreibt in Österreich 85 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit rund 7.000 Betten und Pflegeplätzen. SeneCura zählt zu den Markt- und Innovationsführern bei der stationären Pflege und bietet betreutes Wohnen in SeneCura BePartments an. Viele SeneCura Einrichtungen haben im Sinne von Generationenhäusern Kindergärten integriert.

Im Bildungsbereich gehört die EMG Akademie in Graz, Fachakademie für Gesundheit, Pflege und Soziales, zur SeneCura Gruppe.

In der Gesundheitssparte umfasst das Portfolio der SeneCura Gruppe die OptimaMed Einrichtungen mit ambulanten und stationären Rehabilitationszentren, Gesundheitsresorts mit Angeboten für Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) und Kur, Therapie- und Trainingszentren sowie ein Dialysezentrum.

Pflegeeinrichtungen in Slowenien und Kroatien sowie eine Dialyseeinrichtung in Slowenien komplettieren die SeneCura Gruppe.

SeneCura ist Teil von emeis. Mit 78.000 Expert:innen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Pflege und Unterstützung vulnerabler Menschen ist emeis in rund 20 Ländern mit fünf Kernaktivitäten tätig: psychiatrische Kliniken, Prävention, medizinische Versorgung und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, häusliche Pflegedienste und Einrichtungen für betreutes Wohnen.


www.senecura.at
www.optimamed.at

Kontakt

SeneCura Johannes Wallner

Mag. Johannes Wallner
SeneCura Unternehmenssprecher
SeneCura Kliniken- und HeimebetriebsgesmbH
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jo.wallner@senecura.at