Zu dieser Meldung gibt es: 1 Dokument
Die Österreichische Bundesregierung hat am 16. Juni 2020 im Rahmen der Regierungsklausur ein Konjunkturpaket angekündigt, das zur weiteren Unterstützung in der Corona-Krise dienen soll. Am 22. Juni 2020 wurde der Begutachtungsentwurf zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 veröffentlicht, mit dem der Großteil der geplanten Änderungen umgesetzt werden soll. EY hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Österreichische Bundesregierung hat am 16. Juni 2020 im Rahmen der Regierungsklausur ein Konjunkturpaket angekündigt, das zur weiteren Unterstützung in der Corona-Krise dienen soll. Am 22. Juni 2020 wurde der Begutachtungsentwurf zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 veröffentlicht, mit dem der Großteil der geplanten Änderungen umgesetzt werden soll. EY hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

•    COVID-19: Verlängerung der SV-Stundungen
•    Einführung eines COVID-19 Investitionsprämiengesetzes zur Förderung von Neuinvestitionen in materielles und immaterielles abnutzbares Anlagevermögen an österreichischen Standorten
•    Einführung eines Verlustrücktrags, um betriebliche Verluste des Jahres 2020 mit Gewinnen aus den Jahren 2018 und 2019 ausgleichen zu können
•    COVID-19: Senkung der Umsatzsteuer auf 5% in der Gastronomie, der Kulturbranche und dem publizierenden Bereich
•    COVID-19: Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10%
•    Weitere Details finden Sie in den EY Tax Short Cuts im Anhang.

Sollten Sie Fragen zu möglichen neuen Regelungen haben oder Informationen zu den unterschiedlichen Aspekten brauchen, stehen unsere EY-Experten gerne zur Verfügung:
  • Roland Rief
  • Markus Stefaner
Wir vermitteln gerne ein Telefoninterview oder beantworten Ihre schriftlichen Fragen.

Kontakt

EY Sarah Mauracher

Sarah Mauracher
Corporate Communications Manager Austria
EY
Wagramer Str. 19
A-1220 Wien
Tel.: +43 1 21170-1520

Alle Inhalte dieser Meldung als .zip:

Sofort downloaden In die Lightbox legen