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  • Mit dem neuen IFG steigt die Gefahr, dass Betrüger:innen sensible Informationen missbrauchen.
  • Hohe Summen und fehlende Routine bei Gemeinden machen Bauprojekte zu einem bevorzugten Ziel für Betrugsfälle.
  • Prävention schützt Budgets und Reputation: Mit angepassten Antibetrugsmaßnahmen und forensischer Baubegleitung können Städte und Gemeinden Betrugsrisiken reduzieren. 

Wien, 1. September 2025. Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Es verpflichtet Gemeinden und Städte, Informationen künftig proaktiv offenzulegen und Bürger:innen einfachen Zugang zu Daten zu ermöglichen. Während das Gesetz Transparenz und demokratische Teilhabe stärkt, steigt auch das Betrugsrisiko für die öffentliche Verwaltung – insbesondere im Bauwesen. 

„Transparenz ist ein wichtiges Ziel, doch sie darf nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. Mit den neuen Offenlegungspflichten werden es Betrüger:innen deutlich leichter haben, an sensible Informationen zu gelangen und diese für gefälschte Rechnungen oder fingierte Kommunikation zu missbrauchen“, erklärt Andreas Frohner, Partner Forensic & Integrity Services bei EY Österreich. „Gerade kleinere Gemeinden, die selten Großprojekte umsetzen und weniger Routine in komplexen Abwicklungen haben, sind dadurch besonders gefährdet.“ 

Ein besonders sensibles Feld ist das Bauwesen: Hohe Summen, komplexe Strukturen und viele Beteiligte machen Bauprojekte zu bevorzugten Zielen für Betrüger:innen. Ohne wirksame Kontrollmechanismen drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Reputationsschäden für Bürgermeister:innen und Gemeindeverantwortliche. 

„Das IFG sollte als Anlass gesehen werden, Antibetrugsmaßnahmen gezielt auszubauen“, betont Elisabeth Sardy-Rauter, Director bei EY Österreich und Diplomingenieurin für Bauwesen und Architektur. „Durch ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip, angepasste Antibetrugsmaßnahmen und den Einsatz forensischer Baubegleitung können Städte und Gemeinden ihre Budgets absichern und Vertrauen in der Bevölkerung bewahren. Transparenz und Sicherheit müssen Hand in Hand gehen.“ 

Die forensische Baubegleitung versteht sich als unabhängige, spezialisierte Überwachung von Bauprojekten. Sie umfasst unter anderem die Analyse von Prozessen und Verträgen, Stichprobenprüfungen bei Abrechnungen, Baustellenbegehungen und die Sensibilisierung von Projektbeteiligten für aktuelle Betrugsmuster. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und präventiv zu wirken. 

„Eine unabhängige Prüfinstanz wirkt nicht nur entlastend für Gemeinden, sondern auch abschreckend auf potenzielle Täter:innen. Deshalb sollte die forensische Baubegleitung idealerweise bereits in der Planungsphase fixer Bestandteil jedes größeren Bauprojekts sein“, ergänzt Frohner. 

Mit dem Inkrafttreten des IFG gilt daher: Mehr Offenheit erfordert auch mehr Schutzmechanismen. Nur wenn Transparenz und Betrugsprävention zusammengedacht werden, können Städte und Gemeinden das volle Potenzial des neuen Gesetzes nutzen.

 

EY im Überblick

EY* ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsorganisationen in Österreich. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1.500 Mitarbeiter:innen an fünf Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2023/2024 einen Umsatz von 229 Millionen Euro. Gemeinsam mit den insgesamt über 400.000 Mitarbeiter:innen der internationalen EY-Organisation betreut EY Kund:innen überall auf der Welt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com/at 

*Der Name EY bezieht sich in diesem Profil auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst &Young Global Limited (EYG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Jedes EYG Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen.

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Bettina Loidhold
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Andreas Frohner, EY Österreich
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